3G-Regelung im Campusbad
3G-Regelung im Campusbad
(Gültigkeit: ab 03.03.2022)
Die neue Corona-Landesverordnung sieht grundsätzlich die 3G-Regel vor:
genesen, geimpft oder getestet!
- Geimpfte bringen bitte einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz mit (letzte erforderliche Einzelimpfung muss min. 14 Tage zurück liegen)
- Genesene benötigen einen Nachweis, ausgestellt vom Arzt oder Behörde, mit Angaben der Fristen.
- Getestete weisen einen offiziellen Nachweis (gestempelt / Unterschrieben von qualifizierter Organisation) über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vor.
- Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren können alternativ eine persönlich ausgestellte Bescheinigung der Schule vorzeigen, aus der hervorgeht, dass die Testung verbindlich innerhalb des schulischen Schutzkonzeptes gem. Landesverordnung stattfindet. Die Bescheinigung stellt die Schule aus. Ein Schülerausweis reicht nicht als Nachweis aus!
- Ausgenommen von der 3G-Regelung sind gem. der Landesverordnung Kinder bis zur Einschulung.